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Mittwoch, 22. Februar 2012

Ausbildung bei der Jugendfeuerwehr: Die Gruppe im Löscheinsatz

Der Gruppenführer teilt den Einsatzauftrag mit
Der Gruppenführer teilt den Einsatzauftrag mit
Erstes Rohr Wasser marsch
Erstes Rohr Wasser marsch
Absuchen unter realistischen Sichtverhältnissen
Absuchen unter realistischen Sichtverhältnissen

Damit es bei einem echten Brandeinsatz nicht drunter und drüber geht, muss jeder Feuerwehrmann wissen, welche Aufgaben er zu erledigen hat. Die dafür notwendigen Handgriffe müssen bekannt sein und sicher beherrscht werden. Die Jugendfeuerwehr bietet die Möglichkeit, die Grundlagen hierfür einzuüben und praktisch auszuprobieren.

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 ist der Einsatzablauf im Löscheinsatz festgelegt. So muss vor dem Einsatz klar sein, wer als Melder eingesetzt und wer als Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp tätig wird. Auch bei unserer Übung wurden vorab die verschiedenen Trupps eingeteilt und der Übungsauftrag vor dem Fahrzeug entgegengenommen.

Und der Auftrag lautete: Personenrettung und Brandbekämpfung. Eine Person wurde noch im Brandgeschoß vermisst. Obwohl bei dieser Übung aus Sicherheitsgründen natürlich auf echtes Feuer und Rauch verzichtet werden musste, waren die Sichtverhältnisse für den Angriffstrupp wie bei einem echten Brandeinsatz.

Durch spezielle Übungsbrillen, mit denen die jugendlichen Kameraden nur noch eine schemenhafte Sicht hatten, wurden die anderen Sinne geschärft: Gibt es etwas zu ertasten oder Geräusche, die auf die zu rettende Person hindeuten?

Die Übungseinsätze haben den Jugendlichen viel Spaß gemacht, nicht zuletzt weil die Person gefunden und gerettet werden konnte. So wurden alle Übungsziele erreicht, was am Schluss durch ein großes Lob durch den Ausbildungsleiter bestätigt wurde.

Zur Jugendfeuerwehr kannst du kommen, wenn du mindestens 12 Jahre alt bist. Ab 16 Jahre und nach Abschluss des Grundlehrgangs bist du auch bei echten Feuerwehreinsätzen dabei. Bei Erreichen der Volljährigkeit wirst du bei der Freiwilligen Feuerwehr München weiter ausgebildet, so dass du danach auch im Gefahrenbereich arbeiten darfst.

25.01.2011 - RH